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Europäische Kynologische Union |
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Frau Gudrun Waschgler, Zwinger: "Weisse Schweizer Schäferhunde von Tirol", Adresse: *Deutschland*: Weiherbrünnl 20, D-94405 Landau a. d. Isar, Tel.+49-(0) 176-96711975, Adresse: *Ungarn:* Öreghegy 10, 7228 Döbrököz, Tel:+36-(06)74-435123, E-Mail: info@weisse-schäferhunde-von-tirol.de, www.weisse-schäferhunde-von-tirol.de, 5 Sterne gültig bis Oktober 2014 |
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Frau Erika Brechtl, Zwinger: "von den Zusamauen" (Berner-Sennenhunde), Adresse: Wertingerstr. 72, D-86647 Buttenwiesen-Vorderried, Tel: 08274 / 997857, E-mail: e.brechtl@berner-vondenzusamauen.de , www.berner-vondenzusamauen.de 5 Sterne gültig bis Oktober 2014 |
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Frau Ania Nieroda, Zwinger: "vom Berghof der Weissen Hirtenhunde" (Slovensky-Cuvac), Adresse: Kapellenweg 3, D-86574 Alsmoos, Mobil: 0176 / 38191856 oder 0162 / 1861408 www.berghof-der-weissen-hirtenhunde.de, 5 Sterne gültig bis Oktober 2014 |
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Herr Antonius Nieroda, Zwinger: "von Golden-Retriever-Hof Sankt Anton" (Golden Retriever), Adresse: Kapellenweg 3, D-86574 Alsmoos, Mobil: 0174 / 9000678 oder 0162 / 1861408 www.golden-retriever-hof.de 5 Sterne gültig bis Oktober 2014 |
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Frau Petra Bleckmann-Meissner Zwinger: "Vom-Haberschlachter-See (Mops) Adresse: Eduard-Wörner-Strasse 14, D-74336 Brackenheim, Tel: 07135 / 930882 Mobil: 0152 / 07282429 E-mail: www.vom-haberschlachter-see.de info@vom-haberschlachter-see.de 5 Sterne gültig bis Mai 2014 |
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Fam. Stefan u.Sandy Daschner Zwinger: "from Salkas - Garden" (Labrador Retriever) Adresse: Baumgärten 30, D-94344 Zinzenzell, Tel: 09966 / 902608, www.labbi-from-salkas-garden.de 5 Sterne gültig bis Mai 2014 |
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Frau Monika Bolzer Zwinger: "Labrador vom Asparagus" (Labrador Retriever) Adresse: Ringstr. 53 a D-85123 Karlskron Tel.: Nr.08450 / 2046486 Handy: 0160 / 94934358 E-Mail: Monikabolzer@web.de 5 Sterne gültig bis Februar 2014 |
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Frau Hedwig Sixt Zwinger: "vom Hopfenland" (Berner-Sennenhunde) Adresse: Staudhausen 8 D-85395 Attenkirchen Tel.: Nr. 08168 / 668 E-Mail: hedwig.sixt@web.de 4 Sterne gültig bis Februar 2014 |
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Frau Heidi Bernreuther Zwinger: "von Pappenheim" ( Labrador Retriever ) Adresse: Niederpappenheimerstr. 12, D-91788 Pappenheim, Tel: 09143 / 1493 E-Mail: info@labradorvonpappenheim.de www.labradorvonpappenheim.de 5 Sterne gültig bis Dezember 2013 |
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Schumann Oswald Zwinger: "von der Holzmühle" (Labrador Retriever) Adresse: Holzmühle 29 1/2, D-93193 Rettenbach, Tel.09462 / 911641, Handy: 0151 / 16168852, Fax: 03212 / 1213012, Email: o.schumann@gmx.de, Internet: www.holzmuehle.eu, 5 Sterne gültig bis August 2013 |
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Fam. Reinhard u. Tanja Wiedenmann Zuchtstätte: VOM LODERBERG (Labrador Retriever) Adresse: Täfertingerstr. 19, 86356 Neusäss bei Augsburg Tel:0821 / 464406, Handy: 0170 / 9647551, Fax: 0821 / 4530407 5 Sterne - gültig bis Dezember2012 |
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Frau Eva-Maria Siedler Zuchtstätte: VOM AUHOF (Golden Retriever) Adresse: Osterstr. 28, 72401 Haigerloch, Tel: 07474 / 8780 Handy: 0162 / 8974752 5 Sterne - gültig bis Dezember 2012 |
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Herr Jürgen Siedler Zuchtstätte: OF AH-CATTLE RANCH (Golden Retriever, Labrador Retriever), Adresse: Osterstr. 28, 72401 Haigerloch, Tel: 07474 / 8780 Handy: 0162 / 8974752 5 Sterne - gültig bis Dezember 2012 |
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Fam. Uwe u. Astrid Peters Zuchtstätte: OF MUSTANG – VALLEY (Labrador Retriever) Adresse: Römhilterstr. 4, 98631 Mendhausen Tel: 036948 / 22548 Handy: 0171 / 4170951 5 Sterne - gültig bis Dezember 2012 |
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Herr Andreas Ernst Zuchtstätte: VON DER GOLDGASSE (Labrador Retriever) Adresse: Altenhausen 21, 97486 Königsberg Tel: 09525 / 1392 Fax: 09525 / 982870 5 Sterne - gültig bis Dezember 2012 |
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5 Sterne Berner-Sennenhund "vom Hülenfeld" Kleinknecht Gerhard D-89561 Demmingen,Hülenfeld 1 Tel.07327-5661 |
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Berner Sennenhunde - Zwinger-"Vom Feldtor" Frau Schröppel Michaela, Am Feldtor 13, D-86720 Nördlingen Tel.: 09081 / 1583 Handy.: 0160 / 8239282 |
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5 Sterne Australian Shepherd "Silver Star" Peter Petra D-85441 Hohenkammer, Herschenhofen 2 Tel.08137-996595 |
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5 Sterne Collie "von den Glücksbärchen" Fam. Neger D-86343 Königsbrunn bei Augsburg Bürgermeister-Wohlfahrt-Str. 14, Tel.08231-31458 |
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5 Sterne Berner-Sennen "vom Farrnbachgrund" Frau Pöllmann Heike D-90556 Hiltmannsdorf, Pfalzwiesenweg 11a, Tel. 0911 - 9757078 |
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5 Sterne Mops "of little Dragon Fly“ Frau Eis Daniela, Fasanenweg 3, D-85368 Wang, Tel. 08761-724942 – 0176-24747621 |
Durchschnittsnote:
1 - 1,5
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Durchschnittsnote: 1,51 - 2
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Durchschnittsnote: 2,01 - 2,5 |
Durchschnittsnote: 2,51- 3 |
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E K U e.V. - Verordnung über die Vergabe des Prädikats „Empfohlene Zuchtstätte“
1. Allgemeines: Jeder Züchter muss sich bewusst sein, dass er ein tragendes Element der „Union“ ist und deshalb ein hohes Maß an Verantwortung gegenüber dieser und deren Mitgliedern hat. Ein schlecht geführter Zwinger bzw. ein Züchter, der gewerbsmäßigen Hundehandel betreibt, schadet dem Ansehen der ganzen kynologischen Gemeinschaft. Die Union setzt deshalb hohe Erwartungen an ihre Züchter. Es sollte nur die planmäßige Rassehundezucht betrieben werden. Dabei muss der Leitsatz gelten, dass sich nur das beste und gesündeste Erbgut fortpflanzen darf. Für die Union und seine Mitglieder und Züchter ist der Hund keine Ware, sondern ein Mitgeschöpf. Deshalb sollten die nachfolgenden Grundsätze für jeden Züchter eine Selbstverständlichkeit darstellen: · artgerechte Haltung nach aktueller Tierschutz-Hundeverordnung · sorgfältige Ernährung und Pflege nach aktueller Tierschutz-Hundeverordnung · kein unnötiges Zufügen von Schmerzen nach aktueller Tierschutz-Hundeverordnung 2. Die Züchter (siehe Punkt 2 der Allgemeinen Internationalen Zuchtordnung) 3. Der Zwinger und der Zwingername (siehe Punkt 3 der Allgemeinen Internationalen Zuchtordnung) 4. Antragstellung: Das angestrebte Prädikat ist über die Geschäftsstelle der EKU zu beantragen. Der Züchter muß bei Antragstellung folgende Voraussetzungen erfüllen: · Mindestens einjährige Mitgliedschaft bei einem Verein, welcher der Union angeschlossen ist · Erfolgreiche Teilnahme an einem Züchterseminar der Union oder gültiger Zuchtwart- bzw. Richterausweis · Mindestens 2 gezogene Würfe · Führen eines Zwingerbuches 5. Überprüfung der Zuchtstätte Die Union bestimmt nach Absprache mit dem Hauptzuchtwart oder der Geschäftsstelle einen Beauftragten aus den Reihen des Präsidiums zur Überprüfung der Zuchtstätte. Dieser Beauftragte sollte nach Möglichkeit beim Züchter noch keinen Wurf abgenommen haben und darf mit diesem weder verwandt noch verschwägert sein. Der Beauftragte erhält die eingereichten Unterlagen und vereinbart mit dem Antragsteller einen Zeitraum, in welchem er die Überprüfung unangemeldet durchführen kann. Der Züchter hat das Recht, diesen Beauftragten wegen Befangenheit abzulehnen, muss aber dann den „Alternativbeauftragten“ akzeptieren. Für die Begutachtung darf nur das dafür vorgesehene Zuchtstättenprotokoll verwendet werden. Der Beauftragte weist den Züchter auf eventuelle Missstände hin und gibt Hilfestellung für Verbesserungen. 6. Auswertung des Zuchtstättenprotokolls: Der Beauftragte füllt das Protokoll aus und bewertet die hellgrau hinterlegten Punkte (Note 1 - 6). Der Beauftragte reicht das ausgefüllte Protokoll und die erforderlichen Nachweise bei der Union ein und schlägt die Anzahl der zu vergebenden Sterne vor. Die Union entscheidet nach Absprache mit dem Hauptzuchtwart endgültig über die Anzahl der Sterne. Durchschnittsnote 1 - 1,5 => 5 Sterne Durchschnittsnote 1,51 - 2 => 4 Sterne Durchschnittsnote 2,01 - 2,5 => 3 Sterne Durchschnittsnote 2,51 - 3 => 2 Sterne Durchschnittsnote 3 - 3,5 => 1 Stern Durchschnittsnote 3,51 - ??? => erneute Prüfung nach sechs Monaten möglich Bei groben festgestellten Mängeln kann die EKU Zuchtverbot (in der Regel zeitlich begrenzt) verhängen. 7. Bestätigung der Zuchtstättenüberprüfung: Nach erfolgreicher Zwingerbesichtigung erhält der Züchter eine entsprechende Urkunde. Die Urkunde berechtigt den Züchter, im Zwingernamen die Anzahl der erhaltenen Sterne und den Zusatz „Von der EKU empfohlene Zuchtstätte“ zu führen.
8. Räumliche und zeitliche Gültigkeit der Zuchtstättenüberprüfung: Die Empfehlung, d.h. die Vergabe der Sterne gilt nur für den Wohnort, an dem die Überprüfung stattgefunden hat. Bei Umzug, Haushaltsauflösung o. ä. muß eine erneute Zwingerkontrolle beantragt werden. Die Empfehlung gilt für die Dauer von drei Kalenderjahren, d.h. sie muß vor Ablauf der drei Jahre neu beantragt und erneuert werden. Sollte ein Antrag nicht rechtzeitig gestellt werden, erlischt die Empfehlung automatisch. Sollte der Züchter ohne Berechtigung weiter die Vorteile der mittlerweile ungültigen Empfehlung und der einstmals erhaltenen Sterne nutzen, ist eine Konventionalstrafe in Höhe von € 500,00 an die Union zu zahlen. 9. Gebühren: Der Züchter, d.h. der Antragsteller für die Zuchtstättenüberprüfung hat folgende Kosten zu tragen: Bearbeitungsgebühr der Union: € 150,00 Zuchtstättenüberprüfung durch den Beauftragten: € 50,00 Reise- und Verpflegungskosten des Beauftragten: € 00,50 je km Verpflegungskosten laut Beleg (sollte die Reise nicht im Kfz unternommen werden, sind die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel zu tragen) (Gebührenänderungen vorbehalten) 10. Veröffentlichung der Zuchtstättenüberprüfungen: Die Ergebnisse der Zwingerkontrollen werden einmalig in der Unionszeitschrift veröffentlicht. Außerdem erscheint diese Überprüfung ebenfalls auf der EKU-Homepage. Bei der Eintragung als Züchter in der Züchtertafel (gebührenpflichtig) der Unionszeitschrift werden die erreichten Sterne ebenfalls eingefügt.
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